18-11-2012, 16:35
(18-11-2012, 16:26)Skipper schrieb: Stufe 5 nach DT dort, für Deinen RA Mangelfall.
Junge, Junge. Wußte gar nicht, daß man bereinigend soviel abziehen kann?
Nach Abzug des KU vom bereinigten Netto bleiben Dir also weniger als der Selbstbehalt von 950 €.
Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, schätze ich das Nettoeinkommen von @Superfrog auf mindestens 2.300 €
Bereinigt um den Kindesunterhalt verbleiben 1500 € für Ihn und die Kiddis zum Verprassen. Davon kann er sich dann eine angemessene Wohnung für 4 Personen nehmen, auch wenn er mit den Kiddis nur eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet und den Umgang mit den Kindern wahr nehmen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.