18-11-2012, 20:43
(18-11-2012, 20:39)iglu schrieb: es gibt allerdings eine art verjährung für aufgelaufene unterhaltsschulden, wenn er fünf jahre untätig bleibt.
Hallo Iglu
Hast Du für die 5-Jahres-Frist was Belegbares?
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.