18-11-2012, 21:14
Der Themenbereich Verjährung und Verwirkung (so heisst das nämlich und nicht "eine art verjährung") ist anderswo im Forum schon gut beschrieben. Da das Urteil erst Monate alt ist, stellt sich die Frage im Moment nicht.
Eine weitere Mahnung muss nicht mehr kommen. Es könnte sein, dass Pfändung und Gerichtsvollzieher längst beauftragt sind, aber in einigen Region (unserer zum Beispiel) ist die Justiz da sehr überlastet und es dauert eine Weile, bis sich was tut.
Eine weitere Mahnung muss nicht mehr kommen. Es könnte sein, dass Pfändung und Gerichtsvollzieher längst beauftragt sind, aber in einigen Region (unserer zum Beispiel) ist die Justiz da sehr überlastet und es dauert eine Weile, bis sich was tut.