Der Streitwert beträgt in einem solchen Fall 3000€, lt. einem Prozesskostenrechner wären das dann 267€ (wobei das auch abweichen kann)
Den Streitwert müsst ihr natürlich nicht bezahlen, wenn ihr "verliert", sondern nur den gegnerischen Anwalt (falls die Exe sich einen nimmt) und dessen Kosten liegen dann über 500€.
Falls ihr euch einen eigenen Anwalt nehmt, wird dessen Rechnung auch über 500€ liegen. Es lohnt sich also, ohne Anwalt hinzugehen.
Den Weg über's Jugendamt würde ich mir sparen, sondern das JA parallel mit einbeziehen: Also Antrag bei Gericht, dann gleichzeitig beim Jugendamt vorsprechen und die Situation erläutern. #
Das Gericht wird nämlich vom JA eine Stellungnahme anfordern und dann hat das JA 2 Standpunkte gehört.
In eurem Fall bestand über Jahre guter Kontakt zum Kind und da wird es die Ex sehr schwer haben, irgendwas zu finden, was jetzt dagegen sprechen könnte.
Bei Antrag formulieren am besten eine Vorlage nehmen und entsprechend anpassen. Nicht zu extreme Forderungen stellen, im realistischen Rahmen bleiben. Irgendwelche Kommentare zu Mutti interessieren keine Sau beim Gericht.
Wichtig: Sanktionen mit aufnehmen und darauf bestehen, dass die auch im Urteil (oder Vergleich) mit drin sind. Sanktionen: Zwangsgeld
Es gibt bei diesem Verfahren kein "Schuldspruch" o.ä. es wird versucht eine Einigung herzustellen. Es kann sein, dass ihr trotz Erfolg einen Teil der Prozesskosten übernehmen müsst.
Den Streitwert müsst ihr natürlich nicht bezahlen, wenn ihr "verliert", sondern nur den gegnerischen Anwalt (falls die Exe sich einen nimmt) und dessen Kosten liegen dann über 500€.
Falls ihr euch einen eigenen Anwalt nehmt, wird dessen Rechnung auch über 500€ liegen. Es lohnt sich also, ohne Anwalt hinzugehen.
Den Weg über's Jugendamt würde ich mir sparen, sondern das JA parallel mit einbeziehen: Also Antrag bei Gericht, dann gleichzeitig beim Jugendamt vorsprechen und die Situation erläutern. #
Das Gericht wird nämlich vom JA eine Stellungnahme anfordern und dann hat das JA 2 Standpunkte gehört.
In eurem Fall bestand über Jahre guter Kontakt zum Kind und da wird es die Ex sehr schwer haben, irgendwas zu finden, was jetzt dagegen sprechen könnte.
Bei Antrag formulieren am besten eine Vorlage nehmen und entsprechend anpassen. Nicht zu extreme Forderungen stellen, im realistischen Rahmen bleiben. Irgendwelche Kommentare zu Mutti interessieren keine Sau beim Gericht.
Wichtig: Sanktionen mit aufnehmen und darauf bestehen, dass die auch im Urteil (oder Vergleich) mit drin sind. Sanktionen: Zwangsgeld
Es gibt bei diesem Verfahren kein "Schuldspruch" o.ä. es wird versucht eine Einigung herzustellen. Es kann sein, dass ihr trotz Erfolg einen Teil der Prozesskosten übernehmen müsst.