19-11-2012, 10:26
(18-11-2012, 20:26)c schrieb: Ich stimme Herrn Hundt dem Grundsatz nach zu.
Herr Hundt fehlt eine unterhaltsberechtigte Ex im Leben. Dann hätte er vielleicht nicht die Verkürzung von 14 auf 12 Monate Elternzeitbezug gefordert, sondern die Verkürzung des Unterhaltssuffs von 36 auf 12 Monate.
14 Monate Elterngeld vom Staat ist also zu lang, mindestens 36 Monate (faktisch 72-120 Monate) Unterhaltsgeld von Dritten ist jedoch opportun und nicht der Rede wert? Alles klar, Herr Hundt.