19-11-2012, 12:04
(19-11-2012, 11:12)p schrieb: Deine Eingangsfrage war ein gutes Thema, ....Daher hatte ich mal nach dem korrekten § gesucht und glaube gefunden zu haben. Entgegen meiner ursprünglichen Meinung ist es anscheinend nicht erlaubt, dass die Mutter den Namen des Kindes ändern läßt. Zumindes in der Konstellation des TO.
Hier greift der § 1617a BGB Satz1.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html
Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Ich hoffe, jetzt ham´ wers.
