Seltsamerweise hat nur der Focus die Aussage in die Welt gesetzt, dass die Unterhaltssätze angepasst werden. Alle anderen Quellen berufen sich auf diesen Artikel.
Vielleicht hatte der Urheber/die Urheberin einen feuchten Traum.
Auch 2012 hat das OLG Düsseldorf eine neue Tabelle herausgebracht und die hat sich in der Höhe der Sätze für KU nicht von der Tabelle 2011 unterschieden.
Da ja keine Änderung des Steuerfreibetrags für Kinder beschlossen wurde, können sich die Sätze auch gar nicht ändern.
Und wenn, dann wäre auch gleichzeitig eine Kindergelderhöhung fällig, wobei diese Erhöhung einen Teil des Mehr-Unterhalts gedeckt hätte.
Der Kinderfreibetrag soll dann 2014 steigen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...enderPrint
Unterdeckung: 72€ jährlich, macht dann eine Erhöhung um 12€ monatlich in der 100% Stufe abzüglich der Hälfte der Kindergelderhöhung.
Die Steigerung sollte also eher moderat ausfallen, es sei denn es müssen wieder mal Steuergeschenke verteilt werden.
Vielleicht hatte der Urheber/die Urheberin einen feuchten Traum.
Auch 2012 hat das OLG Düsseldorf eine neue Tabelle herausgebracht und die hat sich in der Höhe der Sätze für KU nicht von der Tabelle 2011 unterschieden.
Da ja keine Änderung des Steuerfreibetrags für Kinder beschlossen wurde, können sich die Sätze auch gar nicht ändern.
Und wenn, dann wäre auch gleichzeitig eine Kindergelderhöhung fällig, wobei diese Erhöhung einen Teil des Mehr-Unterhalts gedeckt hätte.
Der Kinderfreibetrag soll dann 2014 steigen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...enderPrint
Unterdeckung: 72€ jährlich, macht dann eine Erhöhung um 12€ monatlich in der 100% Stufe abzüglich der Hälfte der Kindergelderhöhung.
Die Steigerung sollte also eher moderat ausfallen, es sei denn es müssen wieder mal Steuergeschenke verteilt werden.