19-11-2012, 16:32
@MitGlied
Ist aber so, dass derzeit keine Kindergelderhöhung in Frage kommt. Also wird es auch keinen erhöhten Kindesunterhalt geben.
Was steigt, sind die ALG - II Bedarfssätze. Und die sind ja der Maßstab für ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Die Kinder kriegen mehr Grundsicherung bzw. ALG - II, weil das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen zählt.
Da es keine Kindergelderhöhung gibt, gibt es halt mehr Grundsicherung oder ALG - II, sofern die Kinder bedürftig sind.
Mehr gespannt auf die Erhöhung bin ich auf die UHL der verschiedenen OLG´s. Dort insbesondere auf die Positionen 10.1 bis 10.7
Hier unterscheiden sich die Leitlinien der OLG´s noch gewaltig voneinander.
So wird eine Altersvorsorge beim OLG Frankfurt nur anerkannt, wenn kein Mangelfall vor liegt.
Die süddeutschen unterhaltsrechtlichen Leitlinien kennen diesen Passus nicht.
Umgangskosten werden teilweise anerkannt, teilweise anerkannt, wenn der Umgang mehr kostet, als die Anrechnung des halben Kindergeldes einbringt, teilweise ist der Posten nicht besetzt.
Guckt einfach mal bei Treffpunkteltern nach. Dort sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien komplett aufgelistet.
Ist aber so, dass derzeit keine Kindergelderhöhung in Frage kommt. Also wird es auch keinen erhöhten Kindesunterhalt geben.
Was steigt, sind die ALG - II Bedarfssätze. Und die sind ja der Maßstab für ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Die Kinder kriegen mehr Grundsicherung bzw. ALG - II, weil das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen zählt.
Da es keine Kindergelderhöhung gibt, gibt es halt mehr Grundsicherung oder ALG - II, sofern die Kinder bedürftig sind.
Mehr gespannt auf die Erhöhung bin ich auf die UHL der verschiedenen OLG´s. Dort insbesondere auf die Positionen 10.1 bis 10.7
Hier unterscheiden sich die Leitlinien der OLG´s noch gewaltig voneinander.
So wird eine Altersvorsorge beim OLG Frankfurt nur anerkannt, wenn kein Mangelfall vor liegt.
Die süddeutschen unterhaltsrechtlichen Leitlinien kennen diesen Passus nicht.
Umgangskosten werden teilweise anerkannt, teilweise anerkannt, wenn der Umgang mehr kostet, als die Anrechnung des halben Kindergeldes einbringt, teilweise ist der Posten nicht besetzt.
Guckt einfach mal bei Treffpunkteltern nach. Dort sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien komplett aufgelistet.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.