19-11-2012, 16:46
(19-11-2012, 16:04)MitGlied schrieb: Da ja keine Änderung des Steuerfreibetrags für Kinder beschlossen wurde, können sich die Sätze auch gar nicht ändern.Nicht ganz.
Nur der gesetzliche Mindestunterhalt, also die erste Zeile der DT, hängt vom steuerlichen Existenzminimum ab.
So wie das KG auch.
In den oberen Zeilen können sich die Justizgeier nach Belieben austoben.