19-11-2012, 21:27
(19-11-2012, 12:58)KeineAhnung2012 schrieb: Den Dauerauftrag für den Unterhalt haben wir jetzt gelassen aber die Hälfte der Kindergartenkosten die wir freiwillig übernehmen werden wir auf das Sparbuch der Kleinen einzahlen.
Das kann schiefgehen, denn der BGH hat Kindergartengebühren zu Mehrbedarf erklärt. Womöglich hab ihr nun Anlass zu erneuter Unterhaltsklage gegeben.
Die bisherige Strategie ist ohnehin falsch. Der Mensch liebt Belohnungen und hasst Bestrafung. Gelegentlich einen Bonus mit freiwilligen Leistungen bringt mehr wie der Wegfall freiwilliger Leistungen nach einem Fehlverhalten. Freiwillig etwas zu zahlen hat den Nachteil, dass es von der Empfängerin nach kurzer Zeit für selbstverständlich gehalten wird. Fallen sie weg, provoziert man nur noch weitere Gegenreaktionen.
Ein Kind, das nicht beim Vater schläft hat zu wenig Kontakt mit ihm. Wenn der Vater nun schon vor Gericht geht, sollte er eine weitreichendere Regelung beantragen wie bisher. Am Wichtigsten ist der Hinweis auf die fälligen Ordnungsgelder bei Nichtbeachtung der Regelung.