19-11-2012, 22:12
(19-11-2012, 18:21)beppo schrieb: Genau dieser Satz begründet die Gesetzeswidrigkeit der Düsseldorfer Tabelle.Wie kann sie gesetzeswidrig sein, wenn sie nur eine Richtlinie darstellt?
Aber auch so wie der BGB 1610 Satz 1 da hingeworfen ist, finde ich den Begriff "Lebensstellung" genauso undefiniert wie den Begriff "Kindeswohl".
Die einen Gleichen waren schon immer gleicher.
