19-11-2012, 22:57
@iglu: das hätte ich aber gerne konkreter gewusst, wie Du das mit dem
Elterngeld geregelt hast.
Ich hab mir damals voll einen abgebrochen und Gesetzestexte gelesen und
mich beraten lassen von der kommunalen Elterngeldstelle und vom Väterzentrum in Berlin.
"Elterngeld kann man nur beantragen / erhalten, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt." Das tut in Deutschland nach Trennung der Eltern, aber (juristisch) nur ein Elternteil, da es keine zwei Hauptwohnsitze gibt.
Kann es sein, dass Du einfach auch Glück hattest und der Sachbearbeiter Deinen Antrag so hat durchrauschen lassen?
Elterngeld geregelt hast.
Ich hab mir damals voll einen abgebrochen und Gesetzestexte gelesen und
mich beraten lassen von der kommunalen Elterngeldstelle und vom Väterzentrum in Berlin.
"Elterngeld kann man nur beantragen / erhalten, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt." Das tut in Deutschland nach Trennung der Eltern, aber (juristisch) nur ein Elternteil, da es keine zwei Hauptwohnsitze gibt.
Kann es sein, dass Du einfach auch Glück hattest und der Sachbearbeiter Deinen Antrag so hat durchrauschen lassen?