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Wohnkosten und Selbstbehalt beim Kindesunterhalt
#3
(20-11-2012, 10:52)Absurdistan schrieb:
(20-11-2012, 10:23)Camper1955 schrieb: Wo krieg ich im Großraum München eine angemessene Wohnung für 360 € warm

Eine 1,5 Zimmerwohnung für 360 Euro warm bekommt man nicht mal an der polnischen Grenze. Genau das Problem hatte ich. Wegen höherer Miete die von Beistandschaft nicht anerkannt wurde. Es wurde einfach gesagt umziehen fertig. Und zwar sofort. Nun lebe ich deutlich unter dem Selbstbehalt.
Dass es die Beistandschaft erst mit Standarddiskriminierung versucht ist klar. Aber dem muss man sich nicht beugen.

Auch die 360 muss man nicht akzeptieren. Ich schlage stets vor, wenn die Wohnung teuerer ist, den Wert anzusetzen, den ein Alleinstehender bei H4 bekommen würde. Wenn Umgang stattfindet, dann den Wert, der regional der entsprechenden Kopfzahl entspricht. In etlichen Fällen hat dann das JA zumindest die wegen Umgang erhöhten Wohnkosten akzeptiert. Es hätte es schwerer bei einer Klage gegen diese Argumentation anzukommen.

(20-11-2012, 10:03)beppo schrieb: ... aber unterschlagen natürlich wieder einmal die Umgangskosten.
Ja, das liegt daran, dass in den freierfundenen Tabellen immer von einem Alleinstehenden ausgegangen wird. Hier lassen sich die Väter leicht täuschen und werden systematisch getäuscht. Daher lohnt es sich immer, sehr stur den Umgangskostenbedarf zusätzlich als Bedarf des Kindes zu beanspruchen.

Nebenbei: Die Argumentation des DGFT lässt sich doch schon jetzt verwenden, um einen höheren Selbstbehalt durchzusetzen. Man muss es nur tun. Es ist zwar nur eine Empfehlung - aber nur wenn man sie einbringt, kann ein Gericht dazu befinden. Je früher desto besser.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen - von sorglos - 20-11-2012, 13:39

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