Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!
#5
Diese Kampagne ist verlogen.

Es fehlt der immer angemahnte Punkt: Die Achtung des Kontakts mit beiden Eltern.

Zitat:Artikel 9 [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang]
...
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen .....

Wenn ich sehe wer dahinter steckt, ist mir auch klar, warum dieser Aspekt "vergessen" wurde. Ich kann daher der Kampagne und dem Vorschlag so nicht abgewinnen. Da bleibe ich leiber bei der Klarheit der Grundrechte des Grundgesetzes, die fraglos immer auch für Kinder gelten. Kinder sind nicht weniger Menschen als Erwachsene.

Im übrigen versucht die Kampagne den grundgesetzlichen Vorrang der Elternautonomie vor dem staatlichen Wächter zu verwässern oder gar ins Gegenteil zu verkehren. Dem kann ich nicht zustimmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! - von Ibykus - 19-11-2012, 20:04
RE: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! - von Ibykus - 20-11-2012, 15:59
RE: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! - von sorglos - 20-11-2012, 16:27
RE: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! - von Ibykus - 20-11-2012, 16:35
RE: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! - von Ibykus - 20-11-2012, 16:40

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste