20-11-2012, 18:58
Nun, ich habe mich über den notwendigen Selbstbehalt beim DFTG beschwert. Mir ging es aber um die Anrechnung eines Schwerbehindertenpauschbetrages.
Ich möchte Euch die Antwort des DFTG nicht vorenthalten, zumal dort auch die Wohnkosten erwähnt werden.
Telefax 02232-9299011
Ich möchte Euch die Antwort des DFTG nicht vorenthalten, zumal dort auch die Wohnkosten erwähnt werden.
Zitat:Sehr geehrter Herr Camper (Anmerkung. Da steht natürlich der Klarname)Telefon 02232-9299116
Ihre Reaktion zu den Empfehlungen des DFGT ist zwar verständlich, wird aber der Funktion der In den Leitlinien veröffentlichten Beträge zum notwendigen und angemessenen Selbstbehalt nicht gerecht. Alle dort genannten Sätze beziehen sich auf den Durchschnittsfall. Es ist schlechterdings unmöglich, die Besonderheiten anderer Lebenssituationen in einer Pauschale zu erfassen. Die Pauschale dient der Vereinfachung im Einzelfall; es ist im Streitfall Aufgabe der Gerichte, zu überprüfen, ob die Pauschale den konkreten Umständen gerecht werden kann oder nicht. So sehen alle Leitlinien eine Anpassung bei abweichenden Verhältnissen vor. Dazu dient die Begründung, die von klar definierten Voraussetzungen ausgeht. Die damit erreichte Transparenz erleichtert es den Beteiligten, hier nicht berücksichtigte Aspekte geltend zu machen. Es obliegt den beratenden Rechtsanwälten und Gerichten auf solche Besonderheiten zu reagieren und ggf. eine sachgerechte Anpassung aufgrund konkret abweichender Bedarfslagen vorzunehmen - seien es die von Ihnen angesprochenen Mehrbedarfe oder ein höherer Wohnbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Schürmann
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
c/o Fachhochschule des Bundes
Willy Brandt Straße 1
50321 Brühl
Telefax 02232-9299011
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.