21-11-2012, 12:24
21.11.2012
Die Staatsanwaltschaft droht mit Vollstreckung oder Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen wenn das Geld nicht bis 04.12.2012 in der Justizkasse Bamberg eingetroffen ist.
Ich hab da Schreiben einfach an meinen Anwalt weiter geleitet und um Sachstandsauskunft gebeten.
Ich werde mit der Staatsanwaltschaft garantiert nicht reden. Das ist Sache meines Anwaltes
lg
Robert
Die Staatsanwaltschaft droht mit Vollstreckung oder Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen wenn das Geld nicht bis 04.12.2012 in der Justizkasse Bamberg eingetroffen ist.
Ich hab da Schreiben einfach an meinen Anwalt weiter geleitet und um Sachstandsauskunft gebeten.
Ich werde mit der Staatsanwaltschaft garantiert nicht reden. Das ist Sache meines Anwaltes
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.