22-11-2012, 00:52
Kommt auf die Unterstellungen an - ein mögliches Mittel:
Mahnung schreiben und Unterlassung fordern. Mit Frist und strafbewährter Unterlassungserklärung.
Dann einstweilige Verfügung erwirken. Im Anschluss Strafanzeige wegen Belästigung, übler Nachrede, Nötigung.
Mahnung schreiben und Unterlassung fordern. Mit Frist und strafbewährter Unterlassungserklärung.
Dann einstweilige Verfügung erwirken. Im Anschluss Strafanzeige wegen Belästigung, übler Nachrede, Nötigung.