22-11-2012, 11:45
(22-11-2012, 10:22)wackelpudding schrieb: Ich würde grundsätzlich auffordern zu substanziieren: Wer hat was wo und wann beobachtet oder von wem erfahren - denn nur bei konkret vorgetragenen Sachverhalten ist ja eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Vorgetragenen möglich. Das macht dann der Gegenseite erst ´mal Arbeit - und je detaillierter die Angaben der Gegenseite erfolgen, um so eher eröffnet dies Möglichkeiten, selber in die Offensive zu kommen oder ggf. gutes Material für eine Stimmungsbeeinflussung bei einem möglichen FG-Verfahren zu sammeln.
Das wäre DAS Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1