Meiner Ansicht nach geht Art. 6 GG von einer natürlichen Elternschaft aus. Eltern sind für mich demnach die Personen, die das Kind gezeugt haben. Im dem Moment wächst vor- und überstaatlich das Eltern- und damit das Sorgerecht und die Pflicht beiden Eltern gleichermaßen zu - und im Übrigen auch dem Kind korrespondierende Grundrechte und Schutz vor staatlichen Übergriffen.
Ein Gesetz, das diesen erlangten Status infrage stellt, entzieht bereits vielseitig!
Von daher stellt sich Frage des Entzuges nicht isoliert erst später, sondern ist sofort und sogar vorrangig die andere häßliche Seite der Reform.
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Ein Gesetz, das diesen erlangten Status infrage stellt, entzieht bereits vielseitig!
Von daher stellt sich Frage des Entzuges nicht isoliert erst später, sondern ist sofort und sogar vorrangig die andere häßliche Seite der Reform.
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