22-11-2012, 16:58
Insgesamt sind da sehr viele "Wenns" drin. Kann eventuell ein Problem werden, allerdings ist es auch nicht verkehrt, jetzt erstmal "größere Forderungen" zu stellen, denn einen Teil davon werdet ihr eh nicht durchkriegen. Bei den Punkten 2. und 5. sehe ich keine großen Chancen auf Durchsetzung.
Eines noch: Den § 33 FamFG gibt es inzwischen nicht mehr, wurde scheinbar durch § 89 ersetzt (da hat die Anwältin unserer KM höhnisch drauf rumgeritten).
Eines noch: Den § 33 FamFG gibt es inzwischen nicht mehr, wurde scheinbar durch § 89 ersetzt (da hat die Anwältin unserer KM höhnisch drauf rumgeritten).