23-11-2012, 15:03
Schreib die Ex an und biete an einen Vaterschaftstest zu machen. Lehnt sie das ab, kannst du eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Anerkennen würde ich ohne Vaterschaftstest garnichts.
Beim Jugendamt kannst du eine einseitige Sorgeerklärung abgeben, das ist aber erstmal nichts anderes als die Erklärung, dass du die Sorge auch gerne haben möchtest. Lehnt die KM gemeinsame Sorge ab, musst du vors Gericht, Jugendamt nutzt da nichts.
Mit Alleinsorge würde ich aktuell noch nicht anfangen, damit signalisierst du allen, dass du keine friediche Lösung in Betracht ziehst.
Es ist sinnvoll, vor der Geburt abzuklären was eben abzuklären ist. Vielleicht ist das Kind gar nicht von dir und du brauchst dir keine Sorgen machen.
Was macht deine Ex denn beruflich?
Beim Jugendamt kannst du eine einseitige Sorgeerklärung abgeben, das ist aber erstmal nichts anderes als die Erklärung, dass du die Sorge auch gerne haben möchtest. Lehnt die KM gemeinsame Sorge ab, musst du vors Gericht, Jugendamt nutzt da nichts.
Mit Alleinsorge würde ich aktuell noch nicht anfangen, damit signalisierst du allen, dass du keine friediche Lösung in Betracht ziehst.
Es ist sinnvoll, vor der Geburt abzuklären was eben abzuklären ist. Vielleicht ist das Kind gar nicht von dir und du brauchst dir keine Sorgen machen.
Was macht deine Ex denn beruflich?