25-11-2012, 18:49
Jetzt sieht sich das bayerische Justizministerium genötigt, über ihre Internetseite noch einmal Stellung zu nehmen.
Hier:
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/
nochmals nachzulesen.
Unter anderem hiess es, dass die Strafanzeige nicht verfolgt wurde, weil nur Kontoauszüge und Überweisungsaufträge als Anhaltspunkt vorlagen. Ein Konto in der Schweiz zu haben, ist aber nicht strafbar. Konkret begründet hat Herr Mollath seine Behauptungen aber nie, so dass auch nie ein Verdacht aufgekommen ist.
Meine Meinung dazu.
Die Pisa-Studie lässt grüßen.
lg
Robert
Hier:
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/
nochmals nachzulesen.
Unter anderem hiess es, dass die Strafanzeige nicht verfolgt wurde, weil nur Kontoauszüge und Überweisungsaufträge als Anhaltspunkt vorlagen. Ein Konto in der Schweiz zu haben, ist aber nicht strafbar. Konkret begründet hat Herr Mollath seine Behauptungen aber nie, so dass auch nie ein Verdacht aufgekommen ist.
Meine Meinung dazu.
Die Pisa-Studie lässt grüßen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.