26-11-2012, 15:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2012, 15:25 von Camper1955.)
@holtertipolter
Die Entscheidung ist ja nicht rechtskräftig, sofern noch nicht über die Revision entschieden wurde.
Und selbst dann kannst Du die Entscheidung noch dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen.
Auch das Bundesverfassungsgericht kann die Rechtskraft noch aufheben, sofern die Berschwerde mitsamt der Begründung innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung an Deinen Anwalt beim BVerfG eingeht.
Aber das solltest Du einen Prozessbevolmächtigten machen lassen, der wirklich was davon versteht, und nicht auf eigene Faust Deine Vorstellungen vom Grundgesetz zu Papier bringen.
lg
Robert
Die Entscheidung ist ja nicht rechtskräftig, sofern noch nicht über die Revision entschieden wurde.
Und selbst dann kannst Du die Entscheidung noch dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen.
Auch das Bundesverfassungsgericht kann die Rechtskraft noch aufheben, sofern die Berschwerde mitsamt der Begründung innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung an Deinen Anwalt beim BVerfG eingeht.
Aber das solltest Du einen Prozessbevolmächtigten machen lassen, der wirklich was davon versteht, und nicht auf eigene Faust Deine Vorstellungen vom Grundgesetz zu Papier bringen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.