20-03-2009, 16:22
"Die könnte man bestimmt wegen Befangenheit
(siehe dann den Kommentar) ablehen."
Ja und über den Befangenheitsantrag entscheiden dann ihre Kolleginnen aus dem djb und ihre Mitarbeiterinnen, die demnächst wieder Personal- und Zielgespräche mit ihr führen.
(siehe dann den Kommentar) ablehen."
Ja und über den Befangenheitsantrag entscheiden dann ihre Kolleginnen aus dem djb und ihre Mitarbeiterinnen, die demnächst wieder Personal- und Zielgespräche mit ihr führen.