26-11-2012, 18:40
(26-11-2012, 18:24)Petrus schrieb: Beantragen kann er das. Selbst meine gierige Ex hat als Drittländerin mit vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz (ebenfalls Drittland) VKH bekommen.
Er muss seine Situation dem Gericht darlegen und um Stellung eines Rechtsanwalts bitten - der macht dann den Rest (wenns funktioniert).
Ok, danke, das werde ich so weitergeben.
Simon II