20-03-2009, 16:46
Hatte ich auch schon bemerkt und gerade deshalb ist es für Väter, bei deren Einkommen es zur Anrechnung des Kinderfreibetrags kommt, wichtig die 50€ einzubehalten und schon mal auf die Seite zu legen, denn am Jahresende werden sie vom Finanzamt dann bei einer Steuererstattung einbehalten.
Bei der Steuererklärung wird geprüft, was für den sterpflichtigen günstiger ist: Anrechnung Kinderfreibetrag oder Enbehalten Kindergeld. Wird der Freibetrag angerechnet, ergibt das einen niedrigeren Steuerbetrag, allerdings muss dann die Hälfte vom Kindergeld sowie die Hälfte der 100€ wieder zurückgezahlt werden (wird mit der Steuerrückzahlung verrechnet)
Die Politikerin, die meinte, sie hoffe doch, dass die Unterhaltszahler das Geld den Kindern zugute kommen lassen sollten indem sie es Mutti alleine überlassen, hätte sich im gleichen Atemzug bei den Vätern die überdurchschnittlich verdienen bedanken sollen, dass sie ihren Anteil Mutti überlassen und noch mal einen Anteil dem Staat. Aber vermutlich weiss besagte Politikerin gar nicht, zu was sie im Bundestag abgestimmt hat.
Bei der Steuererklärung wird geprüft, was für den sterpflichtigen günstiger ist: Anrechnung Kinderfreibetrag oder Enbehalten Kindergeld. Wird der Freibetrag angerechnet, ergibt das einen niedrigeren Steuerbetrag, allerdings muss dann die Hälfte vom Kindergeld sowie die Hälfte der 100€ wieder zurückgezahlt werden (wird mit der Steuerrückzahlung verrechnet)
Die Politikerin, die meinte, sie hoffe doch, dass die Unterhaltszahler das Geld den Kindern zugute kommen lassen sollten indem sie es Mutti alleine überlassen, hätte sich im gleichen Atemzug bei den Vätern die überdurchschnittlich verdienen bedanken sollen, dass sie ihren Anteil Mutti überlassen und noch mal einen Anteil dem Staat. Aber vermutlich weiss besagte Politikerin gar nicht, zu was sie im Bundestag abgestimmt hat.