26-11-2012, 21:48
Kann es angehen, dass du eine Überleitungsanzeige vom Beistand bekommen hast, samt dem Hinweis, dass du mit befreiender Wirkung nur noch an die Unterhaltskasse zahlen kannst und diese ignoriert hast?
Alles was du danach direkt an die Mutter bezahlt hast, kannst du abschreiben.
Es zählt dann nur das, was du an die Vorschusskasse bezahlt hast.
Alles was du danach direkt an die Mutter bezahlt hast, kannst du abschreiben.
Es zählt dann nur das, was du an die Vorschusskasse bezahlt hast.