26-11-2012, 21:59
Zitat:Kann das angehen, dass du eine Überleitungsanzeige vom Beistand bekommen hast, samt dem Hinweis, dass du mit befreiender Wirkung nur noch an die Unterhaltskasse zahlen kannst und diese ignoriert hast?
Alles was du danach direkt an die Mutter bezahlt hast, kannst du abschreiben.
Am Anfang ging das Geld direkt an die Mutter (ca. 5 Monate). Die hat das aber nicht angegeben glaub ich daher musste ich es dann immer an das Amt bzw. Stadt/Landkreis überweisen.
Die müssen das auch wissen das ich das zahle denn vor ca. 6 Monaten hab ich ein Schreiben bekommen das eine Differenz von 5 Euro / wegen Rundungsfehlern oder so aufgelaufen ist und ich bei der nächsten Überweisung 5 Euro mehr überweisen soll.
Macht mir keine Angst .....