26-11-2012, 22:04
Nun mal keine Panik - wenn du das Geld immer ans Amt bezahlt hast entsprechend dem Gerichts-Titel, dann brauchst du dir absolut keine Sorgen machen, denn da kann die KM nichts unter den Tisch fallen lassen.
Sehr wahrscheinlich ist, dass die KM trotz deiner regelmäßigen Zahlungen, bzw. wegen der Differenz deines Zahlbetrages zum Mindestunterhalt immer noch im UVG-Bezug ist. D.h. sie bekommt ihr Geld vom Amt, und dein Zahlbetrag wird nach Eingang gegengerechnet. Diese Gegenrechnung fehlt aber offensichtlich noch in den Schreiben, mit denen dich das JA aktuell zumüllt.
Also - einfach anrufen und höflich nachfragen, wo denn die Aufrechnung mit dem von dir geleisteten UH bleibt.
Sehr wahrscheinlich ist, dass die KM trotz deiner regelmäßigen Zahlungen, bzw. wegen der Differenz deines Zahlbetrages zum Mindestunterhalt immer noch im UVG-Bezug ist. D.h. sie bekommt ihr Geld vom Amt, und dein Zahlbetrag wird nach Eingang gegengerechnet. Diese Gegenrechnung fehlt aber offensichtlich noch in den Schreiben, mit denen dich das JA aktuell zumüllt.
Also - einfach anrufen und höflich nachfragen, wo denn die Aufrechnung mit dem von dir geleisteten UH bleibt.