27-11-2012, 07:55
Das ist heftig - aber leider muss man als Vater heute jederzeit damit rechnen, dass man mit sowas konfrontiert wird. Die Polizistin scheint ein gespaltenes Verhältnis zur Verhältnismäßigkeit zu haben. Bedachtsamkeit ist da dennoch das wichtigste - sonst wird man womöglich noch mollathisiert.
Daher: Ruhe bewahren - Schock bekämpfen.
Meine erste Frage wäre: Hast von der Mutter den Bericht des Kinderarztes erhalten? Wenn nein, warum nicht?
Ich sehe bei deinen Vorstellungen gewisse Bedenken:
Gegenanzeige wird vermutlich nicht verfolgt werden. Die Polizei soll bei solchen Gegenanzeigen eher lässig sein, will sie doch die "Anzeige"-Bereitschaft "der Bevölkerung" nicht unterminieren. Das wird heruntergespielt werden.
Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde wird kaum zu etwas führen. Selbst wenn die Polizistin mehr im "feministischen Eifer" gehandelt haben mag, als auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, erscheint einerseits deine Zeugenlage subotimal und wird sie sich wohl auf den Korpsgeist ihres Kollegen verlassen können. Es soll häufiger vorkommen, dass dann "Widerstand gegen die Staatsgewalt" gegen dich eröffnet wird.
Am naheliegendsten würde ich empfinden, wenn du über deinen RA versuchst Akteneinsicht zu erlagen. Erst danach und entsprechend dessen Einschätzung würde ich überhaupt etwas in diese Richtung tun.
Je nach deiner bisherigen Erfahrung mit "deinem Jugendamt" könnte man evtl. dort ein gemeinsames Elterngespräch verlangen. Hier ein gemeinsam unterschreibenes Protokoll zu erreichen, dass eine "Kindeswohlgefährdung nicht bestand" wäre, denke ich, das Maximum des erreichbaren.
Daher: Ruhe bewahren - Schock bekämpfen.
Meine erste Frage wäre: Hast von der Mutter den Bericht des Kinderarztes erhalten? Wenn nein, warum nicht?
Ich sehe bei deinen Vorstellungen gewisse Bedenken:
Gegenanzeige wird vermutlich nicht verfolgt werden. Die Polizei soll bei solchen Gegenanzeigen eher lässig sein, will sie doch die "Anzeige"-Bereitschaft "der Bevölkerung" nicht unterminieren. Das wird heruntergespielt werden.
Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde wird kaum zu etwas führen. Selbst wenn die Polizistin mehr im "feministischen Eifer" gehandelt haben mag, als auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, erscheint einerseits deine Zeugenlage subotimal und wird sie sich wohl auf den Korpsgeist ihres Kollegen verlassen können. Es soll häufiger vorkommen, dass dann "Widerstand gegen die Staatsgewalt" gegen dich eröffnet wird.
Am naheliegendsten würde ich empfinden, wenn du über deinen RA versuchst Akteneinsicht zu erlagen. Erst danach und entsprechend dessen Einschätzung würde ich überhaupt etwas in diese Richtung tun.
Je nach deiner bisherigen Erfahrung mit "deinem Jugendamt" könnte man evtl. dort ein gemeinsames Elterngespräch verlangen. Hier ein gemeinsam unterschreibenes Protokoll zu erreichen, dass eine "Kindeswohlgefährdung nicht bestand" wäre, denke ich, das Maximum des erreichbaren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #