27-11-2012, 10:48
Die Wirkung von Einmalzahlungen ist ein altes und grosses Problem im Vollstreckungsrecht, das bei der letzten Reform absichtlich bestehen gelassen wurde. Absichtlich deshalb, weil es bekannt und immer wieder thematisiert wurde, aber nicht angegangen. Am meisten problematisch ist es für Selbständige, deren unregelmässiges Einkommen auch quer zum monatlichen "Haircut" des p-Kontos läuft.
Bei eingeklagtem Geld wirst du natürlich nicht auf Entgegenkommen des Gegners hoffen können, aber am einfachsten wäre es, sich das Geld deinerseits in drei monatlichen Raten ausbezahlen zu lassen. Deine Gläubiger sind wahrscheinlich nicht schnell genug, das bereits an der Quelle über den Drittschuldner zu pfänden. Du könntest dem auch über eine geschickte Überweisungsterminwahl begegnen.
Bei eingeklagtem Geld wirst du natürlich nicht auf Entgegenkommen des Gegners hoffen können, aber am einfachsten wäre es, sich das Geld deinerseits in drei monatlichen Raten ausbezahlen zu lassen. Deine Gläubiger sind wahrscheinlich nicht schnell genug, das bereits an der Quelle über den Drittschuldner zu pfänden. Du könntest dem auch über eine geschickte Überweisungsterminwahl begegnen.