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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#1
Guten Morgen !

Ich habe ja drei Kinder von zwei Exen. Ich habe gerichtlich versucht den KU herabsetzen zu lassen, hatte mageren Erfolg, aber es ist weniger geworden. Nur bei beiden zuständigen Gerichten wurde einstimmig die Auffassung vertreten, das Mangelfallberechnungen nicht möglich wären, der Mindestunterhalt zu leisten wäre. Diese Gerichtsverfahren sind nunmehr abgeschlossen, ich zahl jetzt etwas über Mindestunterhalt.

Zwischenzeitlich gab es Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Die haben auch gerechnet und sind im Rahmen einer Mangelfallberechnung (dort sehr wohl möglich!) zu einer monatlichen Verteilungsmasse von rund 100 Euro gekommen. Diesen Bescheid habe ich gerade zugestellt bekommen, die Gerichtsverfahren wurden einen Monat vorher abgeschlossen.

Was soll ich davon halten ? Vor Gericht wird man dazu gezwungen mehr zu zahlen wie möglich und das Jugendamt kann dagegen sehr wohl meine Einkommenssituation realistisch einschätzen und berechnen. Ich zahl also nun für alle drei Kinder rund 700 Euro mehr, als wenn das Jugendamt das zu entscheiden gehabt hätte.

Mit diesem Wisch gleich wieder Abänderungsklage einreichen ? Oder wie reagiert man da ?
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Nachrichten in diesem Thema
Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen - von IPAD - 27-11-2012, 11:01
Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39

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