27-11-2012, 15:43
Hallo zusammen,
wie einige von euch evtl. mitverfolgt haben, geht es in unserem Fall nun doch vors Gericht.
Fakten:
Kinder sind aktuell fast drei und viereinhalb Jahre alt.
Bisher haben insgesamt fünf begleitete Umgänge stattgefunden. Verlauf war problemlos, Kinder finden langsam eine Bindung zum Vater, spielen gern mit, fragen nicht nach der Mutter, etc.
Vorher war ein Kontaktabbruch über anderthalb Jahre hinweg seitens der KM praktiziert.
Problem: Zwar werden die Umgangsbegleitungs-Tussen in die Stellungnahme zum Gericht nicht reinschreiben können, dass der Umgang problembehaftet war, ABER: Sie versuchen sehr vehement, den KV zu weiteren Elterngesprächen und Hilfeplangesprächen etc. zu drängen/zwingen.
Mein LG möchte das aber nicht mehr, weil sich die KM in den Gesprächen immer absolut kooperativ zeigt, und sobald sie raus ist etwas ganz anderes macht. Das wollen die Begleitungstussen aber nicht sehen, d.h. trotz jetzt einem halben Jahr Kooperations pur seitens des KV stehen sie voll auf der Seite der hinterlistigen Mutter.
Frage:
Wenn das Gericht, was die Richterin in einer Telefonkonferenz auch schon so angedeutet hat, nun weitere begleitete Umgänge anordnet -
1. auf welcher Basis kann das passieren, DENN zum Kindeswohl ist es nicht notwendig, sondern NUR wegen der Vertrauensprobleme der KM
2. wieviele begleitete Umgänge können maximal angeordnet werden? Im Internet liest man bunt gemischt von 10 Mal bis hin zu "25 Fachleistungsstunden".
3. haben wir über den BU hinaus das Recht auf eine weiterführende Regelung? Oder kann es passieren dass das Gericht sagt "So, jetzt machen Sie mal noch 20 begleitete Umgänge und dann treffen wir uns wieder, um alles weitere zu besprechen!" ???
4. falls das Gericht eine Mediation anordnet, wir das aber nicht zahlen können, was dann?
Zusatzfrage: Mein LG ist derzeit arbeitslos, Mindestunterhalt wird (noch) bezahlt, ein dicker Batzen geht für die Privatinso drauf. Selbst wenn er wieder einen gut bezahlten Job erhält, wird er abzüglich Insolvenzpfändung und Mindestunterhalt weit unter den Selbstbehalt rutschen. Gibt es da eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Umgang zu bekommen (4 Stunden einfache Fahrt, 400 km)???
Uns nutzt es nämlich wenig wenn das Gericht (was es ja eh nicht tun wird) großzügigen Umgang springen lässt, wir uns diesen aber einfach nicht leisten können.
Danke für hoffentlich viele Ratschläge.
wie einige von euch evtl. mitverfolgt haben, geht es in unserem Fall nun doch vors Gericht.
Fakten:
Kinder sind aktuell fast drei und viereinhalb Jahre alt.
Bisher haben insgesamt fünf begleitete Umgänge stattgefunden. Verlauf war problemlos, Kinder finden langsam eine Bindung zum Vater, spielen gern mit, fragen nicht nach der Mutter, etc.
Vorher war ein Kontaktabbruch über anderthalb Jahre hinweg seitens der KM praktiziert.
Problem: Zwar werden die Umgangsbegleitungs-Tussen in die Stellungnahme zum Gericht nicht reinschreiben können, dass der Umgang problembehaftet war, ABER: Sie versuchen sehr vehement, den KV zu weiteren Elterngesprächen und Hilfeplangesprächen etc. zu drängen/zwingen.
Mein LG möchte das aber nicht mehr, weil sich die KM in den Gesprächen immer absolut kooperativ zeigt, und sobald sie raus ist etwas ganz anderes macht. Das wollen die Begleitungstussen aber nicht sehen, d.h. trotz jetzt einem halben Jahr Kooperations pur seitens des KV stehen sie voll auf der Seite der hinterlistigen Mutter.
Frage:
Wenn das Gericht, was die Richterin in einer Telefonkonferenz auch schon so angedeutet hat, nun weitere begleitete Umgänge anordnet -
1. auf welcher Basis kann das passieren, DENN zum Kindeswohl ist es nicht notwendig, sondern NUR wegen der Vertrauensprobleme der KM
2. wieviele begleitete Umgänge können maximal angeordnet werden? Im Internet liest man bunt gemischt von 10 Mal bis hin zu "25 Fachleistungsstunden".
3. haben wir über den BU hinaus das Recht auf eine weiterführende Regelung? Oder kann es passieren dass das Gericht sagt "So, jetzt machen Sie mal noch 20 begleitete Umgänge und dann treffen wir uns wieder, um alles weitere zu besprechen!" ???
4. falls das Gericht eine Mediation anordnet, wir das aber nicht zahlen können, was dann?
Zusatzfrage: Mein LG ist derzeit arbeitslos, Mindestunterhalt wird (noch) bezahlt, ein dicker Batzen geht für die Privatinso drauf. Selbst wenn er wieder einen gut bezahlten Job erhält, wird er abzüglich Insolvenzpfändung und Mindestunterhalt weit unter den Selbstbehalt rutschen. Gibt es da eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Umgang zu bekommen (4 Stunden einfache Fahrt, 400 km)???
Uns nutzt es nämlich wenig wenn das Gericht (was es ja eh nicht tun wird) großzügigen Umgang springen lässt, wir uns diesen aber einfach nicht leisten können.
Danke für hoffentlich viele Ratschläge.