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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#5
(27-11-2012, 16:13)IPAD schrieb: Das war ein "erzwungener" Vergleich. Von daher kein Widerspruch mehr möglich.

Was verstehst Du darunter?

Wer hat Dich dazu gezwungen?

Was hat er gesagt? Wortwörtlich.

Warum ich so genau nachfrage, kannst Du in meinem Haupttread sehen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen - von Camper1955 - 27-11-2012, 16:57
Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39

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