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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#7
Naja, der Vergleich war "räuberische Erpressung":

Gedroht wurde mit:
a) Zwangsvollstreckungsmassnahmen aufgrund des alten Titels (kann ich mir als selbständiger nicht erlauben)
b) Meine VKH wurde von der Richterin absichtlich zurückgehalten, bei Gerichtskosten wäre das Ergebnis a) gleich gekommen

Nur weil ich mich verglichen habe, habe ich kein Massnahmen nach a) (solang ich zahlen kann) erfahren müssen und nachdem ich diesen zustimmte, wurde gnädigerweise VKH gewährt, die Richterin machte klar, dass dies nicht geschehen wäre (obwohl mein Einkommen dafür spricht), wenn ich mich nicht verglichen hätte. Da ich selbst bereits psychisch kurz vor "Klapse" stand, musste ich auch aus gesundheitlichen Gründen zustimmen. Mehr hätte ich nicht mehr ertragen.

Ja, die FAQ sagen man soll sich nicht vergleichen, ich hab das auch drei Verhandlungen durchgehalten, aber dann gings einfach nicht mehr. Noch kann ich zahlen, aber in ein paar Monaten könnte es knapp werden. Ich habe dann vor ggf. in die Insolvenz zu gehen, sollen die sich doch ihren Vergleich dann bitte an die Wand tapezieren. Mir war voerst wichtig, psychisch nicht an die Wand zu fahren ... oder an den nächsten Baum.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen - von IPAD - 27-11-2012, 17:54
Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39

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