27-11-2012, 23:27
(27-11-2012, 18:03)Jessy schrieb: Mein LG hat letztens auch - zuletzt mit Hilfe des Sicherheitsdienstes - im Kaufhaus eine Dame davon überzeugt, ihren ca. fünfjährigen Sohn nicht weiter mit Ohrfeigen zu traktieren.Also Jenny, ich will dich nicht "verbal verprügeln". Schon garnicht für das Beispiel - in Abwandlungen haben sowas wohl schon etliche erlebt.
Aber fragen:
Hast du, als du davon hörtest, Anzeige erstattet?
Hat dein LG Anzeige erstattet?
Hat der Sicherheitsdienst Anzeige erstattet?
Hat einer der Umstehenden Anzeige erstattet?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen können ruhig rhetorisch stehen bleiben. Eins ist jedoch klar: In einer undurchsichtigen Situation ist eine "Ohrfeige" einfacher zu erkennen, als die Bedeutung von "irgendwie an den Kleidern zerren". Da dürften wir Einigkeit herstellen können.
Also ich kann es mir schon vorstellen, dass man als Beobachter von "gewaltätigen Aktivitäten" eher aus Angst im Hintergrund bleibt und die Polizei ruft.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es bei der angeblichen Vermutung von "sexuellen Übergrifflichkeiten" eines Erwachsenen an einem Kind naheliegender ist auf die Idee zu kommen, hinzugehen und Öffentlichkeit herzustellen, zur Rede stellen. Die Eigenangst müßte ein erwachsener Beobachter zugunsten des Kindes zurückstecken (können) und er könnte durch hingehen die Übergrifflichkeiten evtl. leichter beenden.
Insofern finde ich hier das feige aus der Deckung nach der Polizei rufen nicht so ohne weiteres legitim.
@c
Daher: vielleicht statt Falschbeschuldigung mal die Zielrichtung "unterlassene Hilfeleistung" prüfen, ob die ergiebiger ist. Hätte die/der Anzeigende dem Kind vor Eintreffen der Polizei helfen können/müssen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #