28-11-2012, 00:47
Jetzt kommt mal Bewegung in die Sache.
Am Anordungsgrund für die EA mußte ich doch etwas länger feilen,
da die Eilbedürftigkeit bei Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages eine größere Hürde ist, lt. Landessozialgericht Schleswig Holstein. So der Leitsatz "Keine existentielle Notlage unter Berücksichtigung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit und des
Einstiegsgeldes".
Dabei aus den vermutlich zusammengewürfelten Zahlen des JC den Anspruch herauszurechnen war Schwerstarbeit. Mit dem letzten Änderungsbescheid hat man mir auch noch zuviel Erwerbseinkommen aus nichtselbst. Tätigkeit angerechnet. Den Schriftsatz habe ich im wesentlichen von einem Juristen vorgegeben bekommen. Für die zweifache Ausfertigung der Anlagen brauche ich wohl einen Karton. Der Antrag auf die EA geht morgen raus.
Problem könnte noch die fehlende Klagevollmacht der Mutter für die Kinder werden.
Zwischenzeitlich hat das niedersächische Ministerium für Arbeit und Soziales auf meine Fachaufsichtsbeschwerde in der Sache reagiert.
Zusammengefaßt wird mir mitgeteilt, das ich für eine Fachaufsicht die falsche Adresse gewählt habe. Das Ministerium sei die Rechtsaufsicht.
Vorsichtshalber ich in meiner Beschwerde über die Bescheidungspraxis des Jobcenters auch konkret mehrere Rechtsverletzung moniert.
Daher hat man das JC nun per E-Mail um Stellungnahme gebeten.
Man bittet um Geduld. Im Übrigen verweist man auf die Möglichkeit
des Rechtsmittelverfahrens (Widerspruch, Sozialgericht) und weist darauf hin, das ich nicht auf eine Entscheidung des Ministeriums warten soll, da Fristen zur Rechtsmittelwahrung versäumt werden könnten. Nun, das mache ich dann mal auch auf ministeriale Empfehlung hin.
Am Anordungsgrund für die EA mußte ich doch etwas länger feilen,
da die Eilbedürftigkeit bei Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages eine größere Hürde ist, lt. Landessozialgericht Schleswig Holstein. So der Leitsatz "Keine existentielle Notlage unter Berücksichtigung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit und des
Einstiegsgeldes".
Dabei aus den vermutlich zusammengewürfelten Zahlen des JC den Anspruch herauszurechnen war Schwerstarbeit. Mit dem letzten Änderungsbescheid hat man mir auch noch zuviel Erwerbseinkommen aus nichtselbst. Tätigkeit angerechnet. Den Schriftsatz habe ich im wesentlichen von einem Juristen vorgegeben bekommen. Für die zweifache Ausfertigung der Anlagen brauche ich wohl einen Karton. Der Antrag auf die EA geht morgen raus.
Problem könnte noch die fehlende Klagevollmacht der Mutter für die Kinder werden.
Zwischenzeitlich hat das niedersächische Ministerium für Arbeit und Soziales auf meine Fachaufsichtsbeschwerde in der Sache reagiert.
Zusammengefaßt wird mir mitgeteilt, das ich für eine Fachaufsicht die falsche Adresse gewählt habe. Das Ministerium sei die Rechtsaufsicht.
Vorsichtshalber ich in meiner Beschwerde über die Bescheidungspraxis des Jobcenters auch konkret mehrere Rechtsverletzung moniert.
Daher hat man das JC nun per E-Mail um Stellungnahme gebeten.
Man bittet um Geduld. Im Übrigen verweist man auf die Möglichkeit
des Rechtsmittelverfahrens (Widerspruch, Sozialgericht) und weist darauf hin, das ich nicht auf eine Entscheidung des Ministeriums warten soll, da Fristen zur Rechtsmittelwahrung versäumt werden könnten. Nun, das mache ich dann mal auch auf ministeriale Empfehlung hin.