15-09-2008, 14:49
(15-09-2008, 14:16)Bluter schrieb: Was ist eigentlich aus dem Beurkundungstext zum KU geworden?
Hast du den Text geprüft/ prüfen lassen?
Ich erhalte bereits hierzu Anfragen.
Liegt im Downloadbereich. Ein paar Formulierungen waren tatsächlich besser als beim alten, nur ein Punkt war kritisch: Die Vorlage bezog sich auf einen dynamischen Unterhaltstitel. Wahrscheinlich meinte der Notar, nur das wäre bei Kindesunterhalt richtig. Ist aber falsch und von dynamischen Titeln ist generell abzuraten. Ein statischer Betrag ist völlig ausreichend. Früher habe ich von Notaren noch mehr gehalten wie von Anwälten, aber leider kennzeichnet auch diesen Berufsstand totale Ahnungslosigkeit, sobald über ganz wenige Standardaufgaben hinausgegangen wird. Würden Ingenieure so arbeiten, wäre das Land schon lange pleite.
Interessant wäre trotzdem, inwieweit noch Klauseln möglich wären. Eine wichtige Klausel wäre z.B. neben der Befristung auch der tatsächliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter. Gar nicht selten wechseln ältere Kinder oder ziehen in eigenen Wohnungen, der verdammte Titel fährt jedoch weiter bei der Ex herum und ist nach wie vor vollstreckbar.