28-11-2012, 21:48
(28-11-2012, 21:41)sorglos schrieb: gibt es da ein Formular, mit dem du Einwendungen machen kannst. Und ggfs. dem vereinfachten Verfahren widersprechen kannst.
1. Du must dein Einkommen darlegen
2. Deine Erwerbsbemühungen
3. deine sonstige Aufwände z.B.
- die Miete, wenn über 360 Euro und eine Begründung warum
- deinen Aufwand für den Umgang (extra Kinderzimmer, Tagessätze, Fahrtkosten, etc.
- weitere Belastungen z.B. wegen Kredit aus Ehe/partnerschaft, anderes vor Geburt des Kindes, z.B. Bafög. etc.
Achso: Lies mal: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid43823
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #