29-11-2012, 00:49
@kriependorf...
Das Vereinfachte Verfahren geht sowieso nur, wenn noch "kein" Titel besteht.
Es wird halt beabsichtigt, den von dir zukünftig zu zahlenden Kindsunterhalt festzusetzen, der entsprechend den Stufen jeweils in der DDT maximal das 1,2fache betragen kann.
Lies dir doch mal das "ZP 760 Merkblatt" durch. Das gibst Du genauso wie dastehend in deine Suchmaske ein. Von da aus kommst Du im Prinzip sehr leicht zu jeder Antwort von Fragen, die Du dir stellst.
Aber mit "nicht" pfänden wäre ich vorsichtig. Sobald das Ding VV durch ist, folgt der Festsetzungsbeschluss und ab geht es damit auf direktem Wege zu deiner Bank. Und den Titel holen die sich später von dir.
Du wirst ergo schon reagieren müssen. Hast ja sicher Frist bekommen.
Das Vereinfachte Verfahren geht sowieso nur, wenn noch "kein" Titel besteht.
Es wird halt beabsichtigt, den von dir zukünftig zu zahlenden Kindsunterhalt festzusetzen, der entsprechend den Stufen jeweils in der DDT maximal das 1,2fache betragen kann.
Lies dir doch mal das "ZP 760 Merkblatt" durch. Das gibst Du genauso wie dastehend in deine Suchmaske ein. Von da aus kommst Du im Prinzip sehr leicht zu jeder Antwort von Fragen, die Du dir stellst.
Aber mit "nicht" pfänden wäre ich vorsichtig. Sobald das Ding VV durch ist, folgt der Festsetzungsbeschluss und ab geht es damit auf direktem Wege zu deiner Bank. Und den Titel holen die sich später von dir.
Du wirst ergo schon reagieren müssen. Hast ja sicher Frist bekommen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.