29-11-2012, 02:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2012, 02:05 von Revolution.)
Ich sitze gerade da und habe mir folgendes überlegt:
Jede Allgemeine Geschöftsbedingung ( AGB ) oder sonstwas muss für die Person so transparent und nachvollziehbar sein ( §307 BGB ).
So kam ich auf die Idee zu denken, dass gerade Urteile / Beschlüsse eines Gerichts und dessen Argumentation für die Verurteilung genauso transparent und nachvollziehbar sein muss.
Muss aus einem Urteil also klar hervorgehen
- mit welchen Zahlen gerechnet wurde
- welche Situation der Verurteilung zugrunde liegt
- ...
ODER
haben die sich an nichts zu halten?
Ich bin der Meinung, dass ein Urteil ohne bestimmte Angaben nicht gültig sein kann oder sogar ungültig ist.
Kennt jemand die Richtlinien/ Kriterien zur Verfassung eines Gerichtsurteils?
Jede Allgemeine Geschöftsbedingung ( AGB ) oder sonstwas muss für die Person so transparent und nachvollziehbar sein ( §307 BGB ).
So kam ich auf die Idee zu denken, dass gerade Urteile / Beschlüsse eines Gerichts und dessen Argumentation für die Verurteilung genauso transparent und nachvollziehbar sein muss.
Muss aus einem Urteil also klar hervorgehen
- mit welchen Zahlen gerechnet wurde
- welche Situation der Verurteilung zugrunde liegt
- ...
ODER
haben die sich an nichts zu halten?
Ich bin der Meinung, dass ein Urteil ohne bestimmte Angaben nicht gültig sein kann oder sogar ungültig ist.
Kennt jemand die Richtlinien/ Kriterien zur Verfassung eines Gerichtsurteils?