29-11-2012, 07:27
Hast du noch Wohneigentum oder wieso ergibt sich bei dir eine Leistungsfähigkeit in Höhe von 260,-€?
Dir müsste eigentlich der angemessene Selbstbehalt in Höhe von 1150,-€ zustehen, da die Mutter den Kindesunterhalt leisten könnte ohne dabei ihren angemessenen Selbstbehalt zu unterschreiten.
Gib doch mal ein paar Informationen warum du so eingestuft wurdest.
Dir müsste eigentlich der angemessene Selbstbehalt in Höhe von 1150,-€ zustehen, da die Mutter den Kindesunterhalt leisten könnte ohne dabei ihren angemessenen Selbstbehalt zu unterschreiten.
Gib doch mal ein paar Informationen warum du so eingestuft wurdest.