29-11-2012, 10:02
Kann sein, dass, wenn klar ist, dass die arme Frau sich nicht alleine ernähren kann, und wenn schon eine Trennung im Raum steht, ein Unterhaltsverzicht einseitig (und vorsätzlich) zu Lasten eines Vertragspartners (der Frau) ginge... Solche Verträge können, wenn's dumm läuft, für nichtig erklärt werden.
Dann allerdings wären m. E. so gut wie alle Scheidungsfolgenvereinbarungen nichtig oder potenziell nichtig... Wer steigt da schon durch?
Dann allerdings wären m. E. so gut wie alle Scheidungsfolgenvereinbarungen nichtig oder potenziell nichtig... Wer steigt da schon durch?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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