29-11-2012, 13:54
Hallo C,
hab erst jetzt Deine Geschichte gelesen, zunächst aus Zeitgründen ganz kurz:
ich weiß, was man als Mann (und Vater einer Tochter!) bei einer Falschbeschuldigung durchmacht. Du hattest noch sehr großes Glück (vor allem mit Deiner KM) das Du gar nicht erst mit dieser unbeschreiblichen Hölle aus polizeilichen Ermittlungen, Beratungsstellen und Jugendamts-Irrsinn, psychologischen Zwangsgesprächen etc. pp. in Berührung gekommen bist. Von dem Kind ganz zu schweigen.
Ich musste durch diese Hölle gehen und kenne so ziemlich alle Untiefen und Folgen einer solchen ungeheuerlichen Falschbeschuldigung.
Das jedenfalls kannst Du vergessen:
Das heißt aber nicht, dass Du wehrlos schweigen sollst, denn jede Art von Vorgehen dagegen kann vielleicht(!) dazu beitragen, den tief in der Gesellschaft verankerten Missbrauchswahn eines Tages zu normalisieren. Selbst hier im Forum wirst Du ja mit derlei völlig inakzeptablen und oberflächlichen "Argumenten" mit Tendenzen zur Selbstjustiz konfrontiert:
- bleiben Falschbeschuldigungen (übrigens Straftaten!) folgenlos (allerdings nur für den Denunzianten, für das Opfer nämlich nicht)
- sind genau deshalb Beschuldigungen von Sexualstraftaten inzwischen zu etwa 50% Falschbeschuldigungen
Am Schlimmsten sind solche selbsternannten Kinderschützer a la:
Konkret für Dich:
1. Nimm Dir einen erfahrenen(!) Anwalt, der Akteneinsicht beantragt. Besonders auch nach Einstellung, denn die ausführliche Begründung zur Verfahrenseinstellung erhält formell nur der Anzeigenerstatter, Du jedoch nicht.
2. Nach Abschluss des Verfahrens (vermutlich Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO) rate ich zur Gegenwehr. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos, aber in der Sache eben notwendig.
3. Beantrage beim zuständigem LKA Auskunft über Dich gespeicherte Daten und beantrage dann die Löschung des betreffenden Eintrags
(komplexer Vorgang, ich kämpfe da gerade immer noch)
PS
Einen winzig kleinen aktuellen Einblick in den paranoiden Aufklärungswahn durch die Helfermafia erhältst Du hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26020.html
hab erst jetzt Deine Geschichte gelesen, zunächst aus Zeitgründen ganz kurz:
ich weiß, was man als Mann (und Vater einer Tochter!) bei einer Falschbeschuldigung durchmacht. Du hattest noch sehr großes Glück (vor allem mit Deiner KM) das Du gar nicht erst mit dieser unbeschreiblichen Hölle aus polizeilichen Ermittlungen, Beratungsstellen und Jugendamts-Irrsinn, psychologischen Zwangsgesprächen etc. pp. in Berührung gekommen bist. Von dem Kind ganz zu schweigen.
Ich musste durch diese Hölle gehen und kenne so ziemlich alle Untiefen und Folgen einer solchen ungeheuerlichen Falschbeschuldigung.
Das jedenfalls kannst Du vergessen:
(27-11-2012, 22:25)c schrieb: Wenn das hier ein Rechtsstaat ist, dann wird derjenige, der diesen Schwachsinn ausgelöst hat, eben die Rechnung dafür bezahlen.In Deutschland bleibt in der Regel eine Falschbeschuldigung folgenlos.
Das heißt aber nicht, dass Du wehrlos schweigen sollst, denn jede Art von Vorgehen dagegen kann vielleicht(!) dazu beitragen, den tief in der Gesellschaft verankerten Missbrauchswahn eines Tages zu normalisieren. Selbst hier im Forum wirst Du ja mit derlei völlig inakzeptablen und oberflächlichen "Argumenten" mit Tendenzen zur Selbstjustiz konfrontiert:
(28-11-2012, 01:04)Jessy schrieb: Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: Lieber einmal zuviel falsch verdächtigt, als ein Kind in einer zweifelhaften Situation im Stich gelassen.Genau wegen solcher hohlen Phrasen ohne jegliche Sachkenntnis:
- bleiben Falschbeschuldigungen (übrigens Straftaten!) folgenlos (allerdings nur für den Denunzianten, für das Opfer nämlich nicht)
- sind genau deshalb Beschuldigungen von Sexualstraftaten inzwischen zu etwa 50% Falschbeschuldigungen
Am Schlimmsten sind solche selbsternannten Kinderschützer a la:
(27-11-2012, 11:29)Camper1955 schrieb: Ein paar Sekunden später kann ein paar Sekunden zu spät sein.
Konkret für Dich:
1. Nimm Dir einen erfahrenen(!) Anwalt, der Akteneinsicht beantragt. Besonders auch nach Einstellung, denn die ausführliche Begründung zur Verfahrenseinstellung erhält formell nur der Anzeigenerstatter, Du jedoch nicht.
2. Nach Abschluss des Verfahrens (vermutlich Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO) rate ich zur Gegenwehr. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos, aber in der Sache eben notwendig.
3. Beantrage beim zuständigem LKA Auskunft über Dich gespeicherte Daten und beantrage dann die Löschung des betreffenden Eintrags
(komplexer Vorgang, ich kämpfe da gerade immer noch)
PS
Einen winzig kleinen aktuellen Einblick in den paranoiden Aufklärungswahn durch die Helfermafia erhältst Du hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26020.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel