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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Der EGMR hatte wohl in letzter Zeit nur deshalb so väterfreundlich geurteilt , weil die betroffenen Mütter nicht das nötige Geld hatten, um sich in Straßburg bei den Richtern Gehör zu verschaffen.

Daher gibt es jetzt vom deutschen Staat für Mütter zukünftig bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten vor dem EGMR Prozesskostenhilfe:

Wenn sich zum Beispiel ein Vater aufgrund eines nationalen Umgangs- oder Sorgerechtsverfahrens in seinen Menschenrechten verletzt sieht, sind die Menschenrechte der Mutter und die des Kindes gleichermaßen betroffen. Wenn der EGMR zu dem Ergebnis kommt, dass die Versagung des Umgangsrechts oder der Ausschluss vom Sorgerecht menschenrechtswidrig waren, wird dies nationale Folgeverfahren nach sich ziehen. Die nationalen Gerichte werden sich an der Rechtsprechung des EGMR orientieren. Die Entscheidung des EGMR ist deshalb für die Mutter und das Kind von großer Bedeutung und kann deren Situation ganz erheblich beeinflussen.

Ohne die Aussagen der Mütter könne der Gerichtshof nicht objektiv urteilen:

Es besteht deshalb die Gefahr, dass vor dem Gerichtshof das nationale Verfahren einseitig aufgearbeitet wird und wichtige Informationen und Sichtweisen der drittbetroffenen Person nicht berücksichtigt werden. Dies wiederum würde nicht nur zu objektiv fragwürdigen Entscheidungen führen,
sondern auch die subjektive Rechtsposition drittbetroffener Personen negativ beeinflussen...

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711211.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 12:42
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45

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