29-11-2012, 19:52
@Iglu: Danke! Weißt du wie die Urteilsformel aussieht?
Wie es karlma geschrieben hat, muss doch dann auch eine Berechnung für einen KU- Beschluss enthalten sein. Was ist, wenn diese Rechnung fehlt?
Nur mit einer Begründung XY sei unterhaltsberechtigt ist doch kein Urteilsgrund...
§ 313 Abs.3 "Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht" sagt doch genau das aus- oder nicht?
Wie es karlma geschrieben hat, muss doch dann auch eine Berechnung für einen KU- Beschluss enthalten sein. Was ist, wenn diese Rechnung fehlt?
Nur mit einer Begründung XY sei unterhaltsberechtigt ist doch kein Urteilsgrund...
§ 313 Abs.3 "Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht" sagt doch genau das aus- oder nicht?