30-11-2012, 01:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2012, 01:37 von Revolution.)
es geht.
Ja, hier lese ich viele Zahlen nach der man sich orientieren kann.
Aber wie wäre es, wenn nur steht "Frau doof ist nach BGB blabla unterhaltsberechtigt. Herr Geldscheißer ist Unterhaltsverpflichtet. Es wird unterhalt in Höhe von 500 € angesetzt" Ist das ein ordnungsgemäßes objektives Urteil oder einfach intuitiver Müll ABER trotzdem rechtlich einwandfrei?
-Es werden keine Einkommenshöhen des Mannes oder der Frau ermittelt
-Verhältnisse unklar
-...
Ja, hier lese ich viele Zahlen nach der man sich orientieren kann.
Aber wie wäre es, wenn nur steht "Frau doof ist nach BGB blabla unterhaltsberechtigt. Herr Geldscheißer ist Unterhaltsverpflichtet. Es wird unterhalt in Höhe von 500 € angesetzt" Ist das ein ordnungsgemäßes objektives Urteil oder einfach intuitiver Müll ABER trotzdem rechtlich einwandfrei?
-Es werden keine Einkommenshöhen des Mannes oder der Frau ermittelt
-Verhältnisse unklar
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