30-11-2012, 19:40
(30-11-2012, 13:31)Skipper schrieb: Wir sollten daher über Lücken des zu erwartendden Gesetzes nachdenken, in die hinein hier, jetzt und unmittelbar betroffene Väter Verfassungsbeschwerde einlegen könnten..es gibt keine "Lücken"!
Die geplante Rechtsprechung entspricht zudem der Rechtsauffassung des EuGHMR (ich hatte schon an anderer Stelle mehrfach darauf hingewiesen).
Und das BVerfG in dieser Angelegenheit anzurufen, hieße nichts anderes als Eulen nach Athen zu tragen.
Natürlich können wir die missliche Situation noch über Monate und Jahre hinweg diskutieren ..
An einer willigen Beteiligung daran wird's nicht fehlen!
Darin kann ich aber keine Änderung des Verhaltens erkennen, das schlussendlich ja ziemlich unergiebig war.
Richtiger wäre es, den Feind (Feindbilder, wie Absurdistan schrieb) unter Dauerfeuer zu nehmen und damit gesellschaftlichen und politischen Druck zu erzeugen.
Das "Teil" juristisch -direkt- anzugreifen ist den Aufwand nicht wert.