30-11-2012, 21:39
Hier findet der Gutachter, wenn ich 2 x 7 Stunden Taxi fahren kann, dann kann ich auch 5 x 7 Stunden und damit Vollzeit Taxi fahren.
Daher sind auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig.
Auch diese Klage wird nicht zurück genommen, sondern aufrecht erhalten.
Daher sind auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig.
Auch diese Klage wird nicht zurück genommen, sondern aufrecht erhalten.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.