01-12-2012, 00:25
(30-11-2012, 23:07)Petrus schrieb:(30-11-2012, 22:15)Das Nerdliche Orakel schrieb:Welche rechtliche Handlungsgrundlage für eine Durchsuchung der Schüler hat denn ein Polizist in einer Schule mit Minderjährigen, solange keine Gefahr im Verzug ist und die Schüler unter der Aufsichtspflicht der Lehrer stehen ?(30-11-2012, 19:36)JahJahChildren schrieb: Vom Lehrer, der sich das alles brav mit angesehen hat und sich nicht vor seine Schutzbefohlenen gestellt hat, ist erst gar nicht die Rede von.Du verlangst von einem Lehrer, dass er gegen Anweisungen der Polizei handelt?
Und wo ist die Verhältnismäßigkeit? Desweiteren war er dort als Gast, wenn auch in seiner Dienstzeit. Er wurde dort mit klarem Auftrag (Thema: Gewaltprävention) hingeschicht. Wollte er durch Gewalt gegen Kinder seinen Themenkern treffen?